Grundstücksentwässerung in Bayern
Die privaten Kanalleitungen in Deutschland sind nach Schätzungen 1,0 bis 1,3 Mio. km lang. Grundstücksentwässerungsanlagen sammeln das auf dem Grundstück anfallende Abwasser und leiten es über die Anschlusskanäle in die öffentliche Kanalisation.
Aktuellen Untersuchungen zufolge kann bei privaten Leitungen von einer Schadensquote von über 70 % ausgegangen werden (siehe Cvaci, Günthert 2007). Die Folgen von Schäden oder Undichtheiten können Verunreinigungen von Boden und Grundwasser durch austretendes Schmutzwasser oder das Eindringen von Fremdwasser (Grundwasser) in die Kanalisation sein. Auch können Schäden von Funktionsstörungen bis hin zu Überflutungen durch austretendens Schmutzwasser im Rückstaufall auftreten.
Gründe für die Undichtheit sind oft das Alter der Leitungen, eine mangelhafte Bauausführung und unzureichende Bauüberwachung. Es besteht also Handlungsbedarf.
Gesetzliche Regelung in Bayern
In Bayern gibt es keine landesgesetzliche Regelung zur Überwachung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen. Lediglich die Muster-Entwässerungssatzung des Bayer. Staatsministeriums des Inneren sieht regelmäßige Kontrollen vor. So liegt es in der Hand der Kommunen, den Umgang mit Hausanschlüssen in ihrer Entwässerungssatzung zu regeln. Einheitliche Vorgehensweisen und Zeitrahmen gibt es jedoch nicht.
Quelle: DWA Bayern
Wer ist zuständig?
Während die Kommunen für Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Kanäle zuständig sind, liegt die Verantwortung für die privaten Leitungen beim Grundstückseigentümer.
Umfangreiche Informationen für Grundstückseigentümer finden Sie hier:
Gütesicherung Grundstücksentwässerung
Die Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. (GFA) bietet eine Gütezeichenvergabe für den Bereich Grundstücksentwässerung.
Einheitliche Qualitätsstandards für die Herstellung, Prüfung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind im seit 2011 bestehenden RAL-GZ 968 niedergeschrieben.